Gewährleistung der Sicherheit auf Baustellen

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Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Volltext

Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Baustelleneinrichtungen einschließlich Lagerhallen, Schutzhallen und Unterkünften dürfen als vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen nach § 61 Absatz 1 Nr. 13a der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) verfahrensfrei errichtet werden. Zu den Baustelleneinrichtungen, die vor Ort der Ausführung des Vorhabens dienen, gehören u.a. auch Bauzäune, Absperrungen, Bauschilder, Gerüste, Materiallager und Toiletten.

Baustellen sind so einzurichten, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Soweit erforderlich sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen oder durch Warnzeichen zu kennzeichnen und mit Schutzvorrichtungen gegen

herabfallende Gegenstände zu versehen. Bei der Ausführung von nicht verfahrensfreien Bauvorhaben ist zudem ein Bauschild aufzustellen, das die Bezeichnung des Vorhabens sowie die Namen und Anschriften des Entwurfsverfassers, des Bauleiters und der Unternehmer für den Rohbau enthalten muss.

Für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle gemäß § 11 LBauO M-V sind die Unternehmen für ihren Bereich verantwortlich (§ 55 Absatz 1 LBauO M-V). Die umfassende Verantwortung des Bauherrn wird in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, definiert.

Erforderliche Unterlagen

Die Einrichtung von Baustellen ist bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Unterlagen sind insoweit bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht einzureichen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Bauordnungsrechtliche Gebühren fallen nicht an.

Formulare

Nicht erforderlich

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.05.2020

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092

Telefon: 03871 722-6300 (Herr Kebschull (FDL))
Telefon: 03871 722-6301 (Frau Schumacher (Dezentraler Service))
Telefon: 03871 722-6302 (Frau Morland (Dezentraler Service))

E-Mail: andreas.wissuwa@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz