Gesundheitsfachberufe: Zulassung zur Wiederholungsprüfung beantragen

  • Antrag auf Wiederholungsprüfung zur staatlichen Prüfung für Gesundheitsfachberufe
  • Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. 
  • Voraussetzungen für die Wiederholungsprüfung:
    • Antragsteller/-in muss die vorgeschriebene Ausbildung vollständig absolviert haben
    • Antragsteller/-in muss die Erstprüfung nicht bestanden haben
    • Nachweis über die Absolvierung der zusätzlichen Ausbildung in den Fällen, bei denen der Vorsitz des Prüfungsausschusses dies nach der nicht bestandenen Erstprüfung festgelegt hat
  • zuständige Stelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt für Heilberufe

Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene staatliche Prüfung ist unter anderem eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Volltext

Die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene staatliche Prüfung ist unter anderem eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Dieser Antrag dient der Wiederholungsprüfung bei nicht bestandenen Erstprüfungen.

Die Zulassung zur Wiederholungsprüfung wird erteilt, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. 

Sie können für die folgenden Gesundheitsfachberufe eine Wiederholungsprüfung beantragen:

  • Altenpfleger/-in
  • Anästhesietechnische/r Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Gesundheits- und Kinderkrankrenpfleger/-in
  • Hebamme
  • Kranken- und Altenpflegehelfer/-in
  • Logopäde/-in
  • Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
  • Medizinischer Technologe/-in für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinisch-technische/r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/-in
  • Medizinischer Technologe/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinischer Technologe/-in für Radiologie
  • Notfallsanitäter/-in
  • Operationstechnischer Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe/-in
  • Rettungssanitäter/-in.

  • ggf. Bescheinigung der Schule über die erfolgreiche Ableistung der zusätzlichen Ausbildung.

Voraussetzungen

Damit Sie zur staatlichen Wiederholungsprüfung zugelassen werden können, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise/Unterlagen beifügen.

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Wiederholungsprüfung für Gesundheitsfachberufe müssen Sie sich anmelden. Soweit Sie nach dem Nichtbestehen der Erstprüfung die Auflage einer zusätzlichen Ausbildung erhalten haben, müssen Sie eine Bescheinigung der Schule vorlegen. In dieser Bescheinigung bestätigt die Schule, dass Sie die zusätzliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Bescheinigung ist dem Landesprüfungsamt für Heilberufe vorzulegen. 

Formulare

Die Formulare sind einzeln im PDF-Format einzureichen.
Schriftformerfordernis: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Landesprüfungsamt für Heilberufe