Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen

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Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

Volltext

Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, die einen Betriebsbereich darstellt oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, und planen an der Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen?

Diese Vorhaben können dazu führen, dass durch die Änderung eine erhebliche Gefahrenerhöhung von der Anlage ausgelöst wird oder andere immissionsschutzrechtliche Anforderungen nicht mehr gewährleistet sind.

Vor diesem Hintergrund muss die immissionsschutzrechtliche Behörde diese Änderungen überprüfen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn und soweit die Pflicht, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben gewährleistet wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
  • Erläuterungen zur Anlage/Vorhaben
  • Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen (ELiA-Checkliste))

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand.  Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.

Bearbeitungsdauer

6 Monate für das förmliche Verfahren
3 Monate für das vereinfachte Verfahren

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.07.2024

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit im Land liegt bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) - Abteilung 5.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung Abt.5

Bleicherufer 13
19053

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Henning Piep
Position: Abteilungsleitung
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Telefon: +49 385 588-66530