Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Sich bei der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen- Gemeinsamer Flächennutzungsplan Aufstellung
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Aufstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist
- zum Beispiel mit Blick auf Ziele der Raumordnung und die verkehrliche Infrastruktur.
- Bei Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans haben Privatpersonen sowie Unternehmen im Rahmen der zweistufigen Öffentlichkeitsbeteiligung das Recht, sich frühzeitig zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zu äußern und sodann zum Entwurf des Plans Stellung zu nehmen.
- Betroffene Behörden und Träger öffentlicher Belange werden von der zuständigen Behörde aufgefordert, zu laufenden gemeinsamen Flächennutzungsplanverfahren Stellung zu nehmen.
- Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sind elektronisch oder schriftlich einzureichen.
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Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus
- einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
- einer Planbegründung.
- zuständig: beteiligte Kommunen
Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
Volltext
Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die in der Regel für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt werden. Aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:
- Bauflächen (wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) oder Baugebiete (wie Mischgebiete, urbanes Gebiet),
- Flächen für Verkehr,
- die Ausstattung des Plangebiets mit Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Verkehrsflächen und von Bebauung frei zu haltende Flächen.
Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Privatpersonen und Unternehmen unabhängig von Wohn- oder Firmensitz das Recht, sich an einem Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen. Auch Kinder sind Teil der Öffentlichkeit. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig ausgestaltet:
- Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über die die Öffentlichkeit zunächst zu unterrichten ist. Der Öffentlichkeit ist sodann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
- Gegenstand der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans, einschließlich der Begründung. Der Entwurf ist für die Zeit von im Regelfall 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen; parallel muss mindestens eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eröffnet werden.
Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus
- einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
- einer Planbegründung mit Darlegungen zu Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung, dem Umweltbericht und Angaben dazu, wie die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.
Voraussetzungen
keine
brak
none
Verfahrensablauf
Als Privatperson, Interessenverband oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan äußern oder Stellung nehmen. Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von den zuständigen Behörden für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.
Nach Fristende prüfen die Gemeinden die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretungen wägen die Stellungnahmen anschließend ab und entscheiden über diese. Dabei werden alle privaten und öffentlichen Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.
Osoby prywatne, grupy interesu lub firmy mogą zgłaszać uwagi do wspólnego planu zagospodarowania przestrzennego począwszy od publicznego ogłoszenia. Jeśli jesteś organem publicznym lub organizacją interesu publicznego, skontaktują się z Tobą organy odpowiedzialne za procedurę i poproszą o złożenie oświadczenia, najlepiej drogą elektroniczną.
Po upływie terminu gminy dokonują przeglądu otrzymanych uwag. Następnie rady gmin analizują uwagi i podejmują decyzje w ich sprawie. Pod uwagę brane są wszystkie interesy prywatne i publiczne. Zostaniesz poinformowany o wyniku oceny.
As a private individual, interest group or company, you can comment on the joint land use plan from the public announcement onwards. If you are a public authority or public interest group, you will be contacted by the authorities responsible for the procedure and asked to submit a statement, preferably electronically.
After the deadline, the municipalities review the comments received. The municipal councils then weigh up the comments and decide on them. All private and public interests are taken into account. You will be informed of the result of the consideration.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
zuständige Stelle
Municipalities
Gemeinden
Gminy