Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

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Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.

Volltext

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

    • bei Beantragung durch eine vertretende Person:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
      • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
    • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

    Voraussetzungen

    Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
      • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
      • der Ehegatte oder die Ehegattin oder Lebenspartner / Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
      • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
      • Geschwister mit berechtigtem Interesse
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

    Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Derzeit kostet eine Urkunde EUR 12,00, jede weitere gleichzeitig bestellte und gleichartige Urkunde EUR 6,00.

    Gebühr: EUR 6,00 - 12,00

    Verfahrensablauf

    • Grundsätzlich kann eine Urkunde auch in analoger Form beantragt werden, jedoch wird aus Gründen der Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses dringend zur Verwendung des Online-Antrages geraten.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Fristen

    keine

    Formulare

    • Formuale:
    • Online-Dienst vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde kann (nur) ein Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin gestellt werden. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

    Urheber

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung 1 – Staats- und Verwaltungsrecht

    Fachlich freigegeben durch

    Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

    Fachlich freigegeben am

    26.04.2021

    Zuständige Stelle

    Bei Geburt im Ausland kann – wenn nicht bekannt ist, ob und wo die Geburt beurkundet wurde – beim Wohnsitzstandesamt oder beim Standesamt I in Berlin nachgefragt werden.

    Zuständige Stellen und Formulare

    Detailansicht »

    Adresse:

    Geburtsbeurkundung

    Lange Straße 28-32
    19230 Hagenow, Stadt

    Telefon: 03883 623-0
    Telefax: 03883 721-087

    E-Mail: info@hagenow.de
    Webseite: www.hagenow.de

    Öffnungszeiten:

    Das Standesamt Hagenow ist für die Stadt Hagenow und die Gemeinden des Amtes Hagenow-Land zuständig.

     

    Damit Ihre Anliegen ungestört und ohne Verzögerungen bearbeitet werden können, ist die Vereinbarung eines Vorsprachetermins erforderlich. 

     

    Termine können telefonisch unter +49 3883 623 121 (Eheschließungen), +49 3883 623 122 (Geburten), +4903883 623 123 (Sterbefälle und Urkundenservice) und +49 3883 623 125 (Urkundenservice und Kirchenaustritte) oder per E-Mail unter standesamt@hagenow.de , geburten@hagenow.de und urkundenstelle@hagenow.de vereinbart werden.

    Ansprechpartner:

    Frau St. Schwarz
    Position: Standesbeamtin
    Telefon: 03883 623-122
    Raum: 205