Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen

  • Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
    • Errichtung oder Grundrissänderung (Anbau/Teilabriss) eines Gebäudes auf einem Grundstück
    • Veranlassung der erforderlichen Liegenschaftsvermessung im Anschluss an die Errichtung beziehungsweise Grundrissänderung eines Gebäudes
    • Verantwortlich: Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer
    • zuständig: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.

Volltext

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert. Damit wird die eigentumsrechtliche Einheit von Grundstück und Gebäude rechtssicher erfasst und ergänzt den Eigentumsnachweis des Grundbuchs, der zum Beispiel für Beleihungen und Baufinanzierungen von den Kreditinstituten verlangt wird. Sie selbst können anhand der amtlichen Liegenschaftskarte oder der öffentlich im Internet zugänglichen amtlichen GeoPortale Ihre nachbarschaftsrechtlichen Belange, wie zum Beispiel Abstände zu bestehenden Gebäuden oder geplanten Bauvorhaben, erkennen und gegebenenfalls amtlich prüfen lassen. Die Daten des Liegenschaftskatasters mit den Flurstücksgrenzen und Gebäuden bilden die Grundlage für die Bauleitplanung (zum Beispiel Bebauungspläne der Gemeinden).

Auch bei öffentlichen Planungen werden die Daten des Liegenschaftskatasters herangezogen, wenn es zum Beispiel um den Abstand der Wohnbebauung von bestimmten Vorhaben geht, wie beispielsweise von Straßen und Windenergieanlagen oder Planungen zum Lärmschutz und der Hochwasservorsorge. Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude werden in zahlreiche Geoinformationssysteme übernommen und sind vielfach Grundlage sowohl für moderne Navigationssysteme als auch für Karten, wie zum Beispiel Notfall- und Brandeinsatzkarten von Rettungsdiensten und Feuerwehren. Der Rettungssanitäter erreicht Sie im Notfall in kürzester Zeit. Die Unternehmen der Energie-, Telekommunikations- und Wasserversorgung, Abwasser- und Müllentsorgung sowie Post- und Paketzustellung nutzen ebenfalls diese Daten, um ihre Leistungen zu organisieren und Sie zu erreichen. An allen diesen Stellen ist es wichtig, dass die Daten über Grundstücke und Gebäude genau sind und das Vertrauen der Nutzer genießen. Dies gewährleistet das amtliche Liegenschaftskataster, dessen Inhalte von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) und von den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (Katasterämter) erfasst werden. Die Kosten für die Durchführung tragen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer.

Die Gebäudeeinmessungspflicht besteht für alle Gebäude, die seit dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden sind. Als Gebäude zählt dabei jede selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder dafür bestimmt ist, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein. Die Pflicht ist nicht personengebunden, sondern gleicht einer öffentlichen Last, die den jeweiligen Eigentümer betrifft. Sie entsteht unabhängig davon, ob die Maßnahme genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Wird das Gebäude aufgrund eines Erbbaurechtes errichtet oder in seinem Grundriss verändert, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte.

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Wenn ein Dritter die Gebühren tragen soll: Erklärung zur Kostenübernahme

Voraussetzungen

  • Es muss bereits ein Gebäude errichtet worden sein oder der Grundriss eines Gebäudes hat sich verändert.
  • Das Gebäude ist nach dem 12.08.1992 errichtet oder im Grundriss verändert worden.
  • Es muss sich um eine selbstständig benutzbare, überdachte oder überdeckte bauliche Anlage handeln. Diese kann von Menschen betreten werden und ist geeignet oder dafür bestimmt, Menschen, Tiere oder Sachen zu schützen oder Sachen zu betreiben. Die Anlage muss von einiger Beständigkeit und Bedeutung, ausreichend standfest und fest mit der Bodenfläche verbunden sein.

Verfahrensablauf

Die Einmessung von Gebäuden beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular.

Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder die zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) prüft Ihren Antrag.
  • Die Gebäudeeinmessung wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder von der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) vorgenommen. Über die Durchführung der örtlichen Vermessungsarbeiten werden Sie vorab informiert.
  • Nach Abschluss der Gebäudeeinmessung erhalten Sie einen Gebührenbescheid über die Einmessung.
  • Zahlen Sie die Gebühren.
  • Die Unterlagen der Einmessung werden zur Übernahme ins Liegenschaftskataster der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) übergeben. Diese übersendet Ihnen nach der Übernahme in das Liegenschaftskataster den Auszug aus dem fortgeführten Liegenschaftskataster mit einem entsprechenden Gebührenbescheid.
  • Zahlen Sie die Gebühren.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

  • Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Pflicht zur Veranlassung der Gebäudeeinmessung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
  • Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
  • Die zuständige Vermessungs- und Geoinformationsbehörde kann zur Erfüllung der Pflichten eine Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist die Gebäudeeinmessung selbst durchführen oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen. Die hierbei anfallenden Kosten haben die Verpflichteten zu tragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
  • kein Rechtsbehelf gegen die Gebäudeeinmessung an sich

zuständige Stelle

  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
  • örtliche zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Ansprechpunkt

  • Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
  • zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6250 (Herr Mahncke (FGL))

E-Mail: ronald.mahncke@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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Adresse:

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz

Am Hechtgraben 15
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 650910
Telefax: 0381 650915

E-Mail: vb-lorenz@oebvi-lorenz.de

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Adresse:

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank

Am Gorzberg 14
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Telefon: 03834 514947-0
Telefax: 03834 514947-16

E-Mail: greifswald@vermessung-vorpommern.de
Webseite: https://www.vermessung-vorpommern.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim

Ahornstr. 13
19075 Pampow

Telefon: 03865 825-0

E-Mail: info@vermessung-brim.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta

Demminer Straße 65
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: 0395 4215933
Telefax: 0395 7775-134

E-Mail: Verm.ab@t-online.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

E-Mail: info@golnik.de
Webseite: https://www.golnik.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann

Beethovenstraße 5
17192 Waren (Müritz), Stadt

Telefon: 03991 732222
Telefax: 03991 6346363

E-Mail: oebvi.herrmann@t-online.de
Webseite: https://www.mueritz-vermessung.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher

Gewerbegebiet Nordring 15a
19073 Wittenförden

Telefon: 0385 64555-0
Telefax: 0385 64555-22
Telefax: 0385 64555-72

E-Mail: schwerin@vermessung-bm.de
Webseite: https://vermessung-bm.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke

Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 395600
Telefax: 0385 3956019

E-Mail: info@vb-luebcke.de
Webseite: https://vb-luebcke.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Philipp Kelm

Königsstr. 11
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

Telefon: 03838 810600

E-Mail: bergen@vermessung-itn.de
Webseite: https://www.vermessung-kms.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner

Schwedenstraße 21
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: 0395 7077003
Telefax: 0395 5707243

E-Mail: email@vermessung-lessner.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267008
Telefax: 03871 267009

E-Mail: vbhiltscher@t-online.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders

Möskenweg 10a
17454 Zinnowitz, Ostseebad

Telefon: 038377 41830
Telefax: 038377 41832

E-Mail: zinnowitz@vermessung-vorpommern.de
Webseite: www.vermessung-vorpommern.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Tim Riedel

Hainholzstr. 6a
18435 Stralsund, Hansestadt

Telefon: 03831 36820

E-Mail: stralsund@vermessung-itn.de
Webseite: https://www.vermessung-kms.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske

Dorfanger 3
17192 Klink

Telefon: 03991 15160
Telefax: 03991 151615

E-Mail: andre.jeske@arcor.de
Webseite: https://vb-jeske.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug

Hauptstr. 41
18573 Rambin

Telefon: 038306 68050
Telefax: 038306 68051

E-Mail: info@klug-vermessen.de
Webseite: https://www.klug-vermessen.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek

Paulshöher Weg 3
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 591670
Telefax: 0385 5916711

E-Mail: info@vb-gajek.de
Webseite: https://www.vb-gajek.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen

Alter Postweg 32
19294 Neu Kaliß

Telefon: 038758 26575
Telefax: 038758 26587

E-Mail: info@vermessungmv.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen

Lübecker Straße 26
23923 Schönberg, Stadt

Telefon: 038828 211-17
Telefax: 038828 211-47

E-Mail: mail@vermessung-gruenhagen.de
Webseite: https://www.vermessung-gruenhagen.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs

Altes Gutshaus 2
23968 Gramkow

Telefon: 038428 631302
Telefax: 038428 636788

E-Mail: info@ivb-vermessung.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle

Talliner Str. 1
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 776710
Telefax: 0381 7767119

E-Mail: info@hansch-bernau.de
Webseite: https://hansch-bernau.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner

Mühlenstraße 34
17207 Röbel/Müritz, Stadt

Telefon: 039931 51820
Telefax: 039931 51831

E-Mail: norbert.boerner@t-online.de
Webseite: https://www.boerner-online.com/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase

Wiesenstraße 15
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Telefon: 0395 7071361
Telefax: 0395 7076798

E-Mail: info@vermessung-seehase.de
Webseite: https://www.vermessung-seehase.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher

Flörkestr. 39
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 267-008
Telefax: 03871 267-009

E-Mail: vbhiltscher@t-online.de
Webseite: https://www.vermessung-hiltscher.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert

Langer Steinschlag 7
23936 Grevesmühlen, Stadt

Telefon: 03881 7860-0
Telefax: 03881 7860-40

E-Mail: info@vermessung-schubert.de
Webseite: https://www.vermessung-schubert.de/

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik

Lise-Meitner-Ring 7
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: 0381 40569-0
Telefax: 0381 40569-70

E-Mail: info@golnik.de
Webseite: https://www.golnik.de

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Adresse:

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch

Platz der Freiheit 10
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 0385 5811089
Telefax: 0385 512963

E-Mail: info@vermessung-harnisch.de
Webseite: https://www.vermessung-harnisch.de/