Futtermittelunternehmen: Registrierung beantragen

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Wenn Sie Futtermittel herstellen, behandeln, lagern, transportieren, oder Inverkehrbringen, müssen Sie Ihren Betrieb und alle dazugehörenden Betriebsstätten als Futtermittelunternehmen registrieren lassen.

Volltext

Nach EU-Recht muss jeder Futtermittelunternehmer alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens), die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, registrieren lassen. Die Meldung hat schriftlich oder elektronisch, in der von der zuständigen Behörde verlangten Form, zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit gemäß Antragsformular.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist gebührenfrei.

für die Registrierung nach § 21 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte

Verwaltungsgebühr: EUR 490,00 - 1.230

Verfahrensablauf

Die Registrierung können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Sie füllen den Antrag aus und übermitteln diesen per E-Mail oder per Post an die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag und erfasst Ihre Betriebsdaten. 

Die Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 wird nur auf Anforderung bestätigt. Die Registrierung nach Futtermittelverordnung wird mit Bescheid beschieden.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja – für die Registrierung nach Futtermittelverordnung
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • ohne

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Status Katalogeintrag

6

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610

Thierfelderstraße 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

E-Mail: futtermittelueberwachung@lallf.mvnet.de

Öffnungszeiten:

Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000

Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.

 

Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. 

 

Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!