- Änderung der Registrierung oder der Zulassung nach Futtermittelhygiene-Verordnung
- Änderung der Registrierung nach Futtermittelverordnung
- Futtermittelunternehmer melden der zuständigen Behörde alle wichtigen Veränderungen u.a. bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen, Umfirmierung
- Übermittlung per E-Mail oder per Post
- zuständig: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)
Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Volltext
Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer aktuelle Informationen über alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe sowie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen (auch Umfirmierungen) zur Verfügung. Die Meldung hat bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.
Nach Bundesrecht sind Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
- Antragsformular, auch formloser Antrag möglich
Voraussetzungen
- Ihr Betrieb ist als Futtermittelunternehmen registriert.
- Ihr Betrieb ist für eine Tätigkeit durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde zugelassen.
- Es haben sich wichtige Änderungen in Ihrem Betrieb bei den Tätigkeiten ergeben.
- Sie wollen eine Betriebsschließung mitteilen.
- Sie wollen eine Umfirmierung, Umbenennung mitteilen, Sie wollen weitere der Registrierung zugrunde liegende Änderungen mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Änderungsmitteilung können Sie der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde auch formlos per E-Mail oder per Post mitteilen. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft und erfasst ihre übermittelten Betriebsdaten.
Eine Bestätigung über die Änderung der Registrierung wird nur auf Anforderung ausgestellt.
Die Zulassungsänderung erfolgt durch Bescheid.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)