Führerschein - Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen

Volltext

Der Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen und Sie benötigen ein Ersatzdokument, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder verzichten wollen. Die Erklärung des Verzichtes ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese "Karteikartenabschrift" können Sie bereits vorab bei der ehemals ausstellenden Behörde anfordern oder die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde fordert die Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde an.

Voraussetzungen

Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr niedergelegt sind und von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen, damit eine Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern veranlasst werden kann. Liegen keine Hinweise vor, dass eine Straftat für den Verlust ursächlich ist, wird die Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern durch die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst. Sie beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuausstellung eines Führerscheins Ihrer vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis. Ist Ihr Führerschein verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, werden Sieder Pflicht, Ihren Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis vorzulegen, nicht nachkommen können. Gegebenenfalls wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangen, eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des verloren gegangenen Führerscheins abzugeben. Die Fahrerlaubnisbehörde holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und/oder ausländischen Registern ein, ob Ihre Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erteilt, wird die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der vormaligen Behörde um eine Karteikartenabschrift bitten. Hat sich die Fahrerlaubnisbehörde darüber versichert, dass Sie als der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, wird sie die Bundesdruckerei mit der Herstellung eines neuen Führerscheins beauftragen, der gegebenenfalls Ihnen nach Hause zugesandt wird. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Fristen

Der Verlust oder Diebstahl des alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.03.2018

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)

  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • Diebstahlsanzeige von der Polizei

  • bei Verlust Abgabe einer Versicherung an Eides statt

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Spezielle Hinweise für - "Landkreis Ludwigslust-Parchim"

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

 

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Heinrich-Hertz-Ring 2
19061
19092

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr

Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr

Mittwoch: 8 - 13 Uhr

Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr

Freitag: 8 - 13 Uhr

Ansprechpartner:

Behördenrufnummer 115
Telefon: 115
Telefon: 03871 115
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz