Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Freiwilligen Landtausch nach FlurbG beantragen
  • freiwilliger Tausch von land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • zuständig: Flurbereinigungsbehörde
  • in M-V: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, in dessen Dienstbezirk die Flächen liegen
  • in M-V: State Office for Agriculture and the Environment in whose district the land is located
  • w M-V: Krajowy Urząd ds. Rolnictwa i Środowiska, w którego okręgu znajduje się grunt

Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke (oder Teile davon) mit einem oder mehreren Partnern tauschen möchten, können Sie einen Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz stellen.

Volltext

Sie können mit Tauschpartnern freiwillig land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke oder Teile davon miteinander tauschen. Dieses Verfahren wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Im Regelfall werden ganze Flurstücke miteinander getauscht, ohne dass eine Vermessung erforderlich ist.

Sie sind sich mit den Tauschpartnern über den Tausch der Flurstücke sowie über eventuelle, damit verbundene (finanzielle) Wertausgleiche einig. Sie haben ein grundsätzliches Widerspruchsrecht gegen die Regelungen des Freiwilligen Landtausches. Dieses Vorgehen wäre jedoch nicht zielführend, da der Landtausch ohne einvernehmliche Zustimmung nicht realisierbar ist.

  • Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Pass) der Tauschpartner
  • gegebenenfalls Vertretervollmachten
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • gegebenenfalls Lageskizze / Grundbuchauszüge / Katasterauszüge

Voraussetzungen

Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.

Verfahrensablauf

Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.

Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise (Besonderheiten)

Jeśli chcesz wymienić więcej niż pięćdziesiąt działek, skontaktuj się bezpośrednio z właściwym organem ds. scalania gruntów w celu omówienia dalszej procedury.

If you wish to exchange more than fifty exchange parcels, please contact the land consolidation authority responsible for you directly to discuss the further procedure.

Sollten Sie mehr als fünfzig Tauschflurstücke tauschen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Flurbereinigungsbehörde zur Absprache der weiteren Verfahrensweise.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Flurbereinigungsbehörde

  • In Mecklenburg-Vorpommern ist das jeweilige Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt zuständig, in dessen Dienstbezirk die Flächen liegen.
  • W Meklemburgii-Pomorzu Przednim odpowiedni Urząd Krajowy ds. Rolnictwa i Środowiska jest odpowiedzialny za okręg, w którym znajduje się grunt.
  • In Mecklenburg-Vorpommern, the respective State Office for Agriculture and the Environment in whose district the land is located is responsible.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung Abt. 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt