Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden

Volltext

In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Zurzeit führt der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. die zweite Runde der Kampagne Köpfe gesucht" zur Nachwuchs- und Mitgliedsgewinnung durch. Mit dem neuen Kampagnenmodul „Mach dein Kind stolz, komm auch du zur Freiwilligen Feuerwehr“ wird durch den Medienpartner Ostseewelle Hit Radio Mecklenburg-Vorpommern durch regionale Radiospots für das freiwillige Ehrenamt geworben.

zuständige Stelle

Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Brand-, Katastrophenschutz, Verkehr, Fundtiere

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Dienstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr

Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr
 

Einwohnermeldeamt:

Montag
08.00 bis 13.00 Uhr

Dienstag:
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch
08.00 bis 13.00 Uhr

Donnerstag
08.00 bis 13.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
 

Standesamt & Urkundenstelle:

Dienstag - Freitag
09.00 bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.