- Förderung von Beratungsstellen für die Beratung von Menschen mit Behinderungen
- Beratungsangebote zur Inanspruchnahme behindertenspezifischer Hilfen
- Beratungsangebote zur Realisierung von Sozialleistungsansprüchen in sozialen Notlagen
- Informationsvermittlung zur Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung
- zur Verhinderung von stärker greifenden Hilfen
- zuständige Behörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Die Behindertenberatung soll Informationen vermitteln, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Angeboten für die Beratung von Menschen mit Beratungsbedarfen, die nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 WoftG M-V gedeckt werden und durch landesweit oder landkreisübergreifend tätige Träger der sozialen Beratung oder der Gesundheitsberatung erbracht werden (überörtliche Beratung).
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.
Formulare
- Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern