Förderung: Zuschuss zur Durchführung der Jugendsozialarbeit beantragen

  • Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
  • Zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales

Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, sozialpädagogische Hilfen anzubieten und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Volltext

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten sowie in Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Gegenstand der Förderung ist die Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind dort erhältlich.

Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn der Zuwendungsempfänger

  • a) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit abgeschlossen hat und
  • b) sich dazu verpflichtet hat, sicherzustellen, dass für die finanzielle Abwicklung sowie das Monitoringverfahren das vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellte EDV-Programm ISAP-iDE genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Verwaltung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-5104 (Frau Vauck (FGL))

E-Mail: beate.vauck@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Förderangelenheiten