Förderung: Zuschuss für frauenpolitische Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft beantragen

  • Land fördert Maßnahmen und Frauenprojekte mit dem Ziel der Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft
  • zeitlich abgegrenzte, frauenpolitisch und bedeutsame Vorhaben
  • Förderung von rechtsfähigen, eingetragenen Vereinen und Verbänden sowie Gemeinden und Landkreisen
  • Beantragung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
  • kein Rechtsanspruch

Wenn Sie als Verein/Verband oder als Gemeinde/Landkreis eine Maßnahme durchführen möchten, die der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Gesellschaft dient, können Sie dafür eine Förderung durch das Land beantragen.

Volltext

Für Maßnahmen, die der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft dienen, können Förderungen beantragt werden. Der Antrag auf Förderung ist beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu stellen. Gefördert werden können rechtsfähige, eingetragene Vereine und Verbände mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Gemeinden und Landkreise. Die Zuwendung kann bis zu 80% der für die Maßnahme anfallenden Kosten betragen. Zuwendungsfähig sind dabei Sachkosten, Honorare bzw. Personalkosten, Reisekosten, Mietkosten und Kinderbetreuungskosten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. 

  • Finanzierungsplan
  • Ob ggf. noch weitere Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Förderung gehören:

  • Maßnahme hat frauen- und gleichstellungspolitische Zielsetzung
  • Zuwendungsempfänger ist ein rechtsfähiger, eingetragener Verein oder Verband mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder eine Gemeine bzw. ein Landkreis Mecklenburg-Vorpommerns
  • Eigenanteil des Trägers beträgt mindestens 20%

Verfahrensablauf

  • Mit der beabsichtigten Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Zuwendung wird nur auf Antrag gewährt.
  • Die Verwendung der Zuwendung ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen.

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern