Förderung: Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen beantragen

Das Land gewährt zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft Zuwendungen in den folgenden Maßnahmegruppen:

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung,
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur,
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Erstaufforstung und Maßnahmen zur Bewältigung der durch Ext-remwetterereignisse verursachten Folgen im Wald.
  • Schriftlicher Antrag
  • zuständig: Landesforst M-V AöR

Die finanzielle Förderung dient der Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes, seiner Mehrung sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft. 

Volltext

Was wird gefördert?

  • Nachhaltige Forstwirtschaft
  • Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
  • Mehrung des Waldes
  • Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
  • Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen

Gegenstand der Zuwendung

  • Naturnahe Waldbewirtschaftung: Waldstrukturdatenerhebung, Standortkartierung, Langfristige Überführung, Umbau, Kulturpflege, Jungwuchs- und Jungbestandspflege
  • Forstwirtschaftliche Infrastruktur: Ausbau, Grundinstandsetzung sowie Befestigung forstwirtschaftlicher Wege
  • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: Waldpflegeverträge, Koordinierung Holzangebot durch die Forstwirtschaftlichen Vereinigungen, Professionalisierung von Zusammenschlüssen
  • Erstaufforstung
  • Bewältigung von Extremwetterereignissen: Polterschutz, Aufarbeitung Restholz, Entrindung, Transport aus dem Wald, Lagerplätze, Wiederaufforstung, Nachbesserung, Kulturpflege,bestandes- und bodenschonende Entnahme und Rückung von Kalamitätshölzern

Nicht gefördert werden Maßnahmen auf Flächen, die zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer land- oder forstwirtschaftlicher Flächen in M-V
  • anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Förderausschluss für Bund und Länder

Wie wird gefördert?

  • Zuschuss , Höhe gemäß Anlage ForstGAKFöRL

Voraussetzungen

Ist die den Antrag stellende natürliche oder juristische Person nicht im Eigentum der begünstigten Fläche in Mecklenburg-Vorpommern, hat sie eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Dauer der Zweckbindungsfrist der zur Zuwendung beantragten Maßnahme vorzulegen.

Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.2.2 ForstGAKFöRL liegen zwischen 100,00 und 1.000,00 EUR pro Antrag.

Weitere Voraussetzungen sind der ForstGAKFöRL zu entnehmen.

Verfahrensablauf

ganzjährige Antragstellung bei fortlaufender Bewilligung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

zuständige Stelle

Landesforst M-V AöR

Ansprechpunkt

Landesforst M-V AöR
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V

Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

E-Mail: zentrale@lfoa-mv.de
Webseite: Landesforst MV