Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen sowie um zur Verbesserung der Situation von HIV-Infizierten, AIDS-Kranken, deren Angehörigen und Freunde beizutragen.
Zuwendungsempfänger sind freie gemeinnützige Träger, soweit sie Träger von AIDS-Beratungsstellen sind.

Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.

Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen,
  • Präventionsmaßnahmen,
  • Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 2020 - Förderung II – 1

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales - Abteilung Förderangelenheiten