Förderung von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen

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Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Volltext

Förderzweck

Unterstützung hörbehinderter Menschen hinsichtlich einer gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Fördermittelempfänger

Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Kostensätze für Einsatz -und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

Handlungsgrundlage(n)

§ 44 LHO sowie dazugehörige allgemeine Verwaltungsvorschriften

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Abtretungserklärung
  • Einsatzbestätigung

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Nachweis der Hörbehinderung
  • Einsatzbestätigung
  • Abtretungserklärung der hörbehinderten Person

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.

Bearbeitungsdauer

Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.

Fristen

keine

Formulare

Ein Antragsvordruck ist erhältlich unter: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Onlineverfahren möglich: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Weiterführende Informationen

Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.05.2022

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Friedrich-Engels-Platz 5 - 8
18055 Rostock

Telefon: +49 381 331-59000
Telefax: +49 381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Website: www.lagus.mv-regierung.de

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59000

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: Państwowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych