Teaser
Die Förderung dient der Aufklärung und Beratung der Allgemeinbevölkerung zu Infektionsrisiken und präventiven Verhaltensweisen, um einer weiteren Ausbreitung der HIV-Infektion entgegenzuwirken oder sie einzudämmen.
Volltext
Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Bearbeitungsdauer
4 Monate
Fristen
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern