Teaser
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt zur Umsetzung des Landesprogramms „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern".
Volltext
Zuwendungszweck
Das Land gewährt zur Umsetzung des Landesprogramms "Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern" Zuwendungen für Projekte und Veranstaltungen, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Ziel ist es, die gesellschaftspolitischen Potenziale älterer Menschen zu aktivieren und Anreize für die Weiterentwicklung in wesentlichen seniorenrelevanten Themenbereichen zu geben, die zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen können.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden können überregionale Veranstaltungen wie Landesseniorentage, Landeswettbewerbe und Fachtagungen, Qualifizierungsmaßnahmen für ältere Menschen wie das Qualifizierungsprogramm „seniorTrainer/-in“ sowie Maßnahmen zur Vernetzung, die das Ziel haben, ältere Menschen als Multiplikatoren zu befähigen, ehrenamtlich Projekte und Initiativen zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus werden innovative Projekte (Modellprojekte) gefördert, die ältere Menschen für ein bürgerschaftliches Engagement aktivieren oder zur Koordinierung und transparenteren Gestaltung der Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort sowie zur Entwicklung und Erprobung von Konzeptionen zu gesellschaftspolitisch relevanten Themenstellungen mit Bezug zu älteren Menschen beitragen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger können sein:
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern und
- Gebietskörperschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Gewährt werden nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung für einzelne, abgegrenzte Vorhaben im Wege einer Festbetragsfinanzierung als Regelfall.
In besonders begründeten Einzelfällen kann zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ein Festbetrag in Höhe von bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden, wenn das Interesse an der Durchführung des Projektes deutlich überwiegend beim Land liegt und der Zuwendungsempfänger nicht in der Lage ist, das Projekt mitzufinanzieren.
Als zuwendungsfähige Ausgaben werden anerkannt:
Bei Lehrgängen, Seminaren, Kursen, Konferenzen, Arbeitstagungen oder ähnlichen Veranstaltungen entsprechend Nr. 5.2 der Richtlinie
- a) Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und etwaige Tagungs- oder Lehrgangsgebühren für Teilnehmende sowie für Referentinnen und Referenten unter Beachtung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes bei mehrtägigen Veranstaltungen bis zu 50 Euro pro Tag und Person und bei eintägigen Veranstaltungen bis zu 25 Euro pro Tag und Person,
- b) Honorare für Referentinnen und Referenten sowie Moderatorinnen und Moderatoren bis zu 250 Euro pro Veranstaltungstag (ganzjährige Mitarbeit), in begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei Erforderlichkeit höherer Qualifikation, auch höhere Honorare,
- c) Fahrkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes,
- d) Mieten für Veranstaltungsräume und Technik sowie
- e) Organisations- und Vorbereitungsausgaben.
Bei sonstigen Maßnahmen entsprechend Nr. 5.3 der Richtlinie
- a) Personalausgaben höchstens bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 10 TV-L für leitende Tätigkeiten (Projektleitung) und bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 5 TV-L für Büro-/Schreibkräfte,
- b) Ausgaben für Miet- und Betriebskosten, für Fort- und Weiterbildungen, für einmalige Beschaffungen und Ersatzbeschaffungen, für Öffentlichkeitsarbeit, für Lehr- und Lernmaterialien und für Fachliteratur (Sachausgaben)
- c) Reisekosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostengesetzes sowie
- d) Preisgelder für Wettbewerbe mit seniorenrelevantem Bezug.
Ausgaben für den erforderlichen Verwaltungsaufwand wie Telefon, Porto und Büromaterialien können als Verwaltungspauschale bis zu einer Höhe von 10 Prozent der unter den Buchstaben b bis d genannten Sachausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Voraussetzungen
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:
- das Projekt in MecklenburgVorpommern durchgeführt wird,
- eine Kooperation mit vor Ort bestehenden Strukturen, insbesondere mit Mehrgenerationenhäusern, MitMachZentralen und Seniorenvertretungen, angestrebt wird,
- grundsätzlich ein angemessener Eigenbeitrag von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbracht wird,
- bei Modellprojekten gemeinnütziger Träger eine Bedarfsbestätigung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt vorliegt,
- geeignete Fachkräfte für die Durchführung des Projektes vorhanden sind,
- die Räumlichkeiten einschließlich der Zugänge für Veranstaltungen grundsätzlich barrierefrei im Sinne des § 6 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes sind.
Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf Projektförderung können an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gerichtet werden. Es sind die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.
Bearbeitungsdauer
durchschnittlich 8 - 12 Wochen
Fristen
Anträge für das kommende Jahr können bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden.
Formulare
- Formulare: https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/F%C3%B6rderungen/MV/Soziales/Seniorenbereich/Dokumente/Antrag Seniorenf%C3%B6rderung.zip
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales
Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 331-59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales