Teaser
Die Behindertenberatung soll Informationen vermitteln, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Volltext
Zuwendungszweck
Die Behindertenberatung soll Informationen vermitteln, die Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden können Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen, deren Eltern und Angehörige. Qualifizierte Fachkräfte bieten den Ratsuchenden insbesondere folgende Leistungen an:
Beratungsangebote zur Inanspruchnahme behindertenspezifischer Hilfen sowie zur Vermittlung an spezialisierte Fachdienste im Rahmen der Hilfen zur Bewältigung von Alltagsproblemen,
- Beratungsangebote in Fragen des barrierefreien Lebensraums,
- Beratungsangebote zur Realisierung von Sozialleistungsansprüchen in sozialen Notlagen,
- die Durchführung von behindertenspezifischen Informationsveranstaltungen,
- die Durchführung von Erfahrungsaustauschen über ambulante Strukturen, die zur Vermeidung von stationären Hilfen geeignet sind und
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen derjenigen, die in den vorstehend genannten Maßnahmenbereichen tätig sind.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) können nur die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung.
Zuwendungsfähig sind
- Personalausgaben für eine Beratungsfachkraft (berechnet auf der Grundlage von 40 Stunden/Woche) nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (1-1/-L) oder nach vergleichbaren Vergütungsregelungen, höchstens bis zur Höhe der Entgeltgruppe E 10 zuzüglich des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung nach den bestehenden Vorschriften.
- Sachausgaben für die Anmietung von Büroräumen einschließlich Betriebskosten, Instandhaltung und Wartung der Räume, Ersatzbeschaffungen, Ausgaben für technische Geräte und Pflichtversicherungen, Fachliteratur, Sachausgaben für den erforderlichen Verwaltungsaufwand (Telefon, Porto, Büromaterialien) sowie für sonstige Dienstleistungen des Zuwendungsempfängers mit unmittelbarem Bezug zum Fördergegenstand und Öffentlichkeitsarbeit, Ausgaben für Fort- und Weiterbildung und Reiseausgaben, soweit sie dem Zuwendungszweck dienen. Reisekosten können nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Voraussetzungen
- Es ist mindestens eine Beratungsstelle vorzuhalten.
- Beratungsstellen müssen in zentralen Orten liegen.
- Beratungsstellen müssen inhaltlich und organisatorisch mit sozialen und sonstigen Diensten, insbesondere mit den Pflegestützpunkten nach § 7c des Elften Buches Sozialgesetzbuch zusammenarbeiten und über zeitgemäße technische, organisatorische und räumliche Voraussetzungen verfügen.
- Der Zugang hat barrierefrei im Sinne § 6 Landesbehindertengleichstellungsgesetz zu sein.
- Die Sprechzeiten der Beratungsstellen sind öffentlich bekannt zu geben. Sie sind so einzurichten, dass auch Erwerbstätigen die Möglichkeit einer Inanspruchnahme ermöglicht wird.
- Die Beratung muss durch geeignete Beratungskräfte erfolgen. Geeignete Fachkräfte verfügen über einen einschlägigen Studienabschluss oder über mehrjährige Berufserfahrung in der Beratungsarbeit in Verbindung mit einer nachgewiesenen beratungsspezifischen Weiterbildung.
- Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.
Verfahrensablauf
- Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
- Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V.
Fristen
Antragsfrist: 31. Oktober des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres
Formulare
Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock
Telefon: 0381/331-59000
Telefax: 0381/331 59045
E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
De-Mail: Poststelle@lagus-mv.de-mail.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V