Förderung: Finanzhilfe für Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich beantragen

  • Erstattung von Gebärdensprachdolmetscher/- innenleistungen bei Einsätzen im privaten Bereich

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einsätze von Gebärdensprachdolmetscher*innen im privaten Bereich hörbehinderter Menschen.

Wer wird gefördert?

Den Anspruch auf Förderung hat die hörbehinderte Person, die jedoch ihren Anspruch an die jeweils zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen abtritt, sodass die Zuwendung den entsprechenden Gebärdendolmetscher*innen bewilligt und ausgezahlt wird.

Wie wird gefördert?

Kostensätze für Einsatz- und Fahrtzeit sowie Wegstreckenentschädigung entsprechend den Vorgaben der Kommunikationshilfeverordnung bzw. dem Landesreisekostengesetz in der jeweils aktuellen Fassung.

  • Antragsformular
  • Abtretungserklärung
  • Einsatzbestätigung

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Nachweis der Qualifikation der zum Einsatz kommenden Gebärdensprachdolmetscher*innen
  • Nachweis der Hörbehinderung
  • Einsatzbestätigung
  • Abtretungserklärung der hörbehinderten Person

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung im Wege der Erstattung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache durchgeführt werden.

Formulare

  • Antragsunterlagen: ja
  • Onlineverfahren möglich: Nein
  • Schriftform erforderlich: Ja

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 2031 - Förderung III – 2

Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt