Teaser
Wenn Sie sich mit den Einrichtungen der Europäischen Union (EU), der EU-Politik oder der Einbindung der Deutschlands in die EU im Rahmen eines Projektes beschäftigen möchten, können Sie gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie eine finanzielle Unterstützung erhalten.
Volltext
Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können Sie als öffentlich-rechtliche Körperschaft, eingetragener Verein, Verband oder Stiftung sowie als sonstige nicht kommerzielle Organisation oder Einrichtung erhalten, wenn Sie Ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) haben. Sollten Sie Ihren Sitz nicht in MV haben, können Sie in Ausnahmefällen eine Zuwendung erhalten, sofern an dem Projekt überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner aus MV teilnehmen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Gewährt wird Ihnen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung oder einer Anteilfinanzierung. Der Zuschuss beträgt höchstens 3.000 Euro je Projekt und soll 50 % der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben nicht überschreiten.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Fahrt und Übernachtungskosten gemäß Landesreisekostengesetz.
- Honorare
bis zu 75 Euro pro Veranstaltungstag und Tagungs oder
Seminarleiterin sowie Tagungs oder Seminarleiter,
bis zu 200 Euro pro Veranstaltungstag und Moderatorin
oder Moderator, Referentin oder Referent, Dolmetscherin
oder Dolmetscher,
bis zu 35 Euro pro Tag bei maximal 4 Stunden täglich
unter Einhaltung der gesetzlichen Regelung zum
Mindestlohn für Hilfskräfte zur Durchführung sowie
Vor und Nachbereitung des Projektes, sofern deren
Einsatz unabdingbar ist.
- Kosten für die Anmietung von Räumen und Technik einschließlich Reinigung, Bühnen und Technikaufbau sowie Technikbetreuung,
- Aufwendungen für projektbezogene Informationsmaterialien und Dokumentationen sowie deren Übersetzung, sofern diese durch Dritte erbracht werden,
- eine Verwaltungspauschale von bis zu 5 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Sachausgaben.
Nicht zuwendungsfähig sind:
- Aufwendungen für Verpflegung wobei eine Erstattung ausnahmsweise möglich ist, wenn die Summe der Kosten für Übernachtung und Verpflegung weniger als 75 Prozent der nach dem Landesreisekostengesetz erstattungsfähigen Übernachtungskosten beträgt.
- grundsätzlich Honorare für Personen, die neben ihrer Aufgabe im Rahmen des Projektes haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im Vorstand, der Geschäftsführung oder einem vergleichbaren Leitungsorgan der Zuwendungsempfänger sind,
- grundsätzlich Honorare für Personen, von denen aufgrund ihres Amtes oder ihrer Funktion eine unentgeltliche Tätigkeit erwartet werden darf und
- Ausgaben, die mit Rechnungsübernahme durch Dritte vollständig beglichen wurden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kostenvoranschläge,
- Satzung oder Statut (bei Erstantragstellung)
Voraussetzungen
Ihr Projekt muss nachweislich geeignet sein, den Europagedanken zu fördern und sich mit der europäischen Integration befassen. Projekte mit im Kern kulturellem, sportlichem oder reinem Begegnungscharakter sind grundsätzlich nicht förderfähig.
Mindestens 15 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von Ihnen aus eigenen Mitteln oder anderen nicht-öffentlichen Mitteln wie Teilnehmerbeiträge, Sponsorengelder und Spenden zu finanzieren.
Verfahrensablauf
Eine Zuwendung können Sie nur über die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragen.
- Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor und stehen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Der Bescheid kann Auflagen und Bedingungen enthalten.
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Beginn des geförderten Projektes.
- Nach Beendigung des Projektes ist durch Sie das Formular für den Verwendungsnachweis auszufüllen und beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten einzureichen.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 bis 6 Wochen
Fristen
Das Antragsformular müssen Sie spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens bei der Bewilligungsbehörde einreichen. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn rechtliche Verpflichtungen, wie z.B. verbindliche Buchungen oder Vertragsabschlüsse, eingegangen sind.
Den Verwendungsnachweis müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Projektes bei der Bewilligungsbehörde einreichen.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2022 bis 31.12.2026
Formulare
- Formulare: Antragsformular, Verwendungsnachweis
- Online-Verfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Referat 210 - Grundsatzangelegenheiten und Koordinierung
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin
Ansprechpunkt
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Doris Junewitz
Telefon: 0385-588 2233
E-Mail: doris.junewitz@im.mv-regierung.de