Förderung der Teilnahme an Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche beantragen

  • Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
  • Ferienmaßnahmen

Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Ferienmaßnahmen

Volltext

Das Land fördert überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wenn diese den kinder- und jugendgemäßen Bedürfnissen nach Erholung, gemeinsamen Unternehmungen und Bildung Rechnung tragen. Dabei sollen insbesondere sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gefördert werden.

Voraussetzungen

Antragsteller von überregionalen Maßnahmen können ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe (Vereine/Verbände) sein. Eine Antragsstellung durch die Bürger ist nicht möglich.

zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Telefon: +49 385 588-59000

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: Landesamt für Gesundheit und Soziales