Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen beantragen

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Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.

Volltext

Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.

Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.  

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.

Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.

Verfahrensablauf

Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.

Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.

Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.

Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.

Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.

Danach erhalten Sie ein Zeugnis.

Fristen

keine

Formulare

Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.

Hinweise (Besonderheiten)

Während Ihrer Weiterbildung können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit über das sogenannte Meister-BAföG. Diese informiert Sie über einen möglichen Anspruch.

Informieren Sie sich auch über die Bildungsprämie.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.02.2022

Zuständige Stelle

Handwerkskammern

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Handwerkskammer Schwerin

Friedensstraße 4a
19053

Telefon: 0385 7417-0
Telefax: 0385 716051

E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Webseite: www.hwk-schwerin.de