Teaser
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase und bei Mastrindern.
Volltext
Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert wird die Sommerweidehaltung für folgende Tierkategorien:
- Milchkühe
- Nachkommen von Milchkühen in der Aufzuchtphase
- Mastrinder
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber oder Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aktive Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der genannten Verordnung sind und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich
- EUR 60,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode)
- EUR 40,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode) bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben.
Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Antrag beantragten Tierkategorien. Der Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten sind die im Weidetagebuch angegebenen Tiere.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.
Voraussetzungen
Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber
- den Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern hat,
- eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient,
- den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.
Fristen
Der Zahlungsantrag für das Jahr, in dem die Förderung beantragt wird, ist bis zum 15. Mai bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2016 bis 31.12.2023
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)
Ansprechpunkt
Das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)