Flughafen: Genehmigung beantragen

  • Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrages
  • Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
  • ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
  • ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
  • Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
  • Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
  • Genehmigungserteilung
  • Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
  • Gestattung der Betriebsaufnahme

Formulare

Keine Formulare

zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Ansprechpunkt

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit - Referat V 630 - Luftverkehr und Infrastruktursicherheit

Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt