Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Fischerei mit Besteckzeesen genehmigenFischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit Besteckzeesen
Volltext
Fischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit Besteckzeesen
Antrag
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern