Durchführung von kinder- und jugendärztlichen Untersuchung in Schulen

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Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.

Volltext

Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen, sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und den Gesundheits- und Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen.

Schülerinnen und Schüler an Förderschulen sowie im Rahmen inklusiver Beschulung mit Beeinträchtigungen in den Bereichen körperliche und motorische Entwicklung sind jährlich, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Abstand von zwei Jahren zu untersuchen.

Voraussetzungen

voraussichtliche Einschulung oder Besuch der 4. oder 8. Klasse

Verfahrensablauf

Vor der Einschulungsuntersuchung erhalten die Eltern einen Brief vom Gesundheitsamt sowie einen Fragebogen zugesandt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Untersuchung selbst wird nach einer einheitlichen Richtlinie vorgenommen. Die Eltern oder ein Elternteil sind bei der Untersuchung dabei. Zur Untersuchung gehören u.a. eine körperliche Untersuchung, die Prüfung des Hör- und Sehvermögens, die Überprüfung des Impfstatus, die Prüfung der sprachlichen und motorischen Entwicklung sowie Tests zur Aufmerksamkeits- und Wahrnehmungsfähigkeit. Das Ergebnis der Untersuchung wird mit den Eltern besprochen und ggf. Empfehlungen, z. B. zum Aufsuchen eines Facharztes oder Hinweise zu Fördermöglichkeiten, gegeben. Die Schule erhält ebenfalls ein Untersuchungsergebnis, soweit dies für schulische Belange erforderlich ist.

Schüler der 4. und 8. Klassen erhalten über die Schulen vor der Untersuchung ebenfalls ein Informationsschreiben für die Eltern und einen Fragebogen. Bei diesen Untersuchungen können die Eltern auf Wunsch anwesend sein. Bei den Untersuchungen sind mindestens eine Messung der Körpergröße und den Körpergewichts durchzuführen sowie eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Blutdruckmessung und eine Überprüfung des Impfstatus. 

Jede Untersuchung ist eine Einzeluntersuchung.

Die Kinder haben an den notwendigen Untersuchungen teilzunehmen und an ihnen mitzuwirken; ihre Eltern haben die Untersuchungen zu ermöglichen.

Eine zusätzliche Untersuchung wird von den Gesundheitsämtern bereits für Kinder zwischen dem vierten und sechsten Lebensjahr (Vorschuluntersuchung) angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Die Untersuchungen werden durch das für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständige Gesundheitsamt vorgenommen.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5311 (Frau Schwartz (FGL))

E-Mail: vera.schwartz@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm
Position: Kinder- und Jugendärztin
Telefon: 03871 722-5310
Raum: 615 (PCH)
Frau Simone Rohde
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5318
Raum: 614 (PCH)
Frau Ivonne Turban
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5316
Raum: 612 (PCH)
Frau Aylin Kniggendorf
Position: Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Telefon: 03871 722-5312
Raum: 622 (PCH)
Frau Petra Oettle
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5317
Raum: 614 (PCH)
Herr Dr. Gerhard Possekel
Position: Arzt
Telefon: 03871 722-5313
Raum: C 140 (LWL)
Frau Dr. Mascha Pohlmann
Position: Ärztin
Telefon: 03871 722-5314
Raum: C140 (LWL)
Frau Sandra Schiebe
Position: Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Telefon: 03871 722-5315
Raum: C126 (LWL)
Frau Diana Timmermans
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5382
Raum: C 126 (LWL)
Frau Christin Schäfer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5383
Raum: C126 (LWL)