Fernwärme: Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen

In den sogenannten Fernwärmeversorgungsgebieten Ihrer Kommune gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen

Volltext

In der jeweiligen Fernwärmesatzung wird der Anschluss- und Benutzungszwang geregelt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

zuständige Stelle

Gemeinde