Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
- Nötig um entgeltlich Fahrgäste zu befördern
Um entgeltlich Fahrgäste zu befördern, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) nötig.
Volltext
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 48 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass)
- gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Augenärztliche Bescheinigung nicht älter als 2 Jahre
- Allgemeinärztliche Untersuchung nicht älter als 1 Jahr
- Leistungspsychologisches Gutachten nicht älter als 1 Jahr
- Ophthalmologist's certificate not older than 2 years
- General medical examination not older than 1 year
- Performance psychology certificate not older than 1 year
- Zaświadczenie okulistyczne nie starsze niż 2 lata
- Ogólne badanie lekarskie nie starsze niż 1 rok
- Świadectwo psychologiczne nie starsze niż 1 rok
Voraussetzungen
- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
-
Mindestalter: 21 Jahre
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- falls die FzF für Taxen gelten soll: Bestehen einer Ortskundeprüfung
weiterführende Informationen
Betreffend die Definition "entgeltlich und geschäftsmäßig" und die Frage der Notwendigkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz siehe die §§ 1, 2 PBefG.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
The district of Ludwigslust-Parchim handles the affairs of the state capital Schwerin in the areas of vehicle registration and driving licenses.
If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driving license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.
Powiat Ludwigslust-Parchim obsługuje sprawy stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy.
Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.