Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen

Übersendung einer Karteikartenabschrift zum Zweck der Beauftragung der Bundesdruckerei zur Herstellung eines neuen Führerscheins auf der Grundlage einer Fahrerlaubnis, die vor 1999 erteilt wurde.

Volltext

Der Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen und Sie benötigen ein Ersatzdokument, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder verzichten wollen. Die Erklärung des Verzichtes ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese "Karteikartenabschrift" können Sie bereits vorab bei der ehemals ausstellenden Behörde anfordern oder die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde fordert die Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde an.

Gegebenenfalls haben Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins bei der Polizei angezeigt und haben über die Anzeigeerstattung einen Beleg. Über den Verbleib Ihres verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Führerscheins haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abgegeben. Gegebenenfalls haben Sie von der ehemaligen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift erhalten oder von ihr abgefordert.

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung)

  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. Biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

  • Diebstahlsanzeige von der Polizei

  • bei Verlust Abgabe einer Versicherung an Eides statt
  • Application form (created in the driving licence authority)

  • Photo ID (identity card, passport with registration certificate)

  • Photo, 45 x 35 mm in portrait format and without edge (so-called biometric passport image) - frontal image, without headgear and without covering the eyes

  • Theft notice by the police

  • in the event of loss, insurance is taken to an oath instead of
  • Application form (will be prepared in the driver's license office)

  • Photo ID (identity card, passport with registration certificate)

  • Photo, 45 x 35 mm in portrait format and without border (so-called biometric passport photo) - frontal photo, without head covering and without covering of the eyes

  • theft report from the police

  • in case of loss, submission of an affirmation in lieu of an oath

Voraussetzungen

Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Verfahrensablauf

Der Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen, damit eine Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern veranlasst werden kann. Liegen keine Hinweise vor, dass eine Straftat für den Verlust ursächlich ist, wird die Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern durch die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst. Sie beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuausstellung eines Führerscheins Ihrer vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis. Ist Ihr Führerschein verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, werden Sie der Pflicht, Ihren Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis vorzulegen, nicht nachkommen können. Gegebenenfalls wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangen, eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des verloren gegangenen Führerscheins abzugeben. Die Fahrerlaubnisbehörde holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und/oder ausländischen Registern ein, ob Ihre Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erteilt, wird die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der vormaligen Behörde um eine Karteikartenabschrift bitten. Hat sich die Fahrerlaubnisbehörde darüber versichert, dass Sie als der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, wird sie die Bundesdruckerei mit der Herstellung eines neuen Führerscheins beauftragen, der gegebenenfalls Ihnen nach Hause zugesandt wird. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of vehicle registration and driving licences.

If your domicile is within the competence of the two administrations, you can use the vehicle registration and driving licence office located there or all citizen offices with vehicle registration.

The district of Ludwigslust-Parchim takes care of the affairs of the state capital Schwerin in the areas of motor vehicle registration and driving licenses.

If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driver's license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6231

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

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Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr