Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen

  • Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
  • Berufskraftfahrerinnen oder -fahrer benötigen eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
  • Nachweis war bislang Schlüsselzahl 95, ab 2021 wird diese durch FQN schrittweise ersetzt.
  • Der FQN muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis mitgeführt werden.
  • Der FQN muss schriftlich beantragt werden.
  • Nach Herstellung der Karte wird diese automatisch von der Bundesdruckerei zugeschickt.
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Volltext

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

  • Erwerb der Grundqualifikation,
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • gültiger Führerschein
  • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung
  • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
  • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
  • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
  • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

zuständige Stelle

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Właściwy organ wydający prawo jazdy

Competent driving license authority

Ansprechpunkt

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Competent driving license authority

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stellen und Formulare

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

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Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6231

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

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Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 115 (Behördenrufnummer)

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

Garnisonsstr. 1
19288 Ludwigslust, Stadt

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