Fahrerlaubnis: Anhängerklasse E beantragen

  • Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E
  • antragstellende Person muss die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen
  • bei Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

Volltext

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet.

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
  • gültiger Führerschein
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
  • Angaben zur Fahrschule

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
  • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

zuständige Stelle

Właściwy organ wydający prawo jazdy

Competent driving license authority

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Ansprechpunkt

Właściwy organ wydający prawo jazdy

zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Competent driving license authority

Zuständige Stellen und Formulare

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Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

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19230 Hagenow, Stadt

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust

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19288 Ludwigslust, Stadt

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