Fahrerkarte: Erneuerung beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Fahrerkarte erneuern
  • Fahrerkarte Erneuerung 
  • Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer im gewerblichen Straßenverkehr benötigen eine gültige Fahrerkarte
  • Beantragung einer neuen Fahrerkarte: Es liegt bereits eine Fahrerkarte vor, deren Gültigkeit abläuft
  • Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig
  • Frist: Neue Fahrerkarte darf frühestens 6 Monate und muss spätestens 15 Tage vor Ablauf der alten Karte beantragt werden
  • ist Fahrerkarte bereits abgelaufen, muss erneute Erstbestellung durchgeführt werden
  • die abgelaufene Fahrerkarte muss mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden
  • zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere

Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

Volltext

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

  • Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
  • Identitätsnachweis
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
  • beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen

Das biometrisches Lichtbild darf nicht älter sein, als ein Jahr.

Zdjęcie biometryczne nie może być starsze niż rok.

The biometric photo must not be older than one year.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
  • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

Die Fahrerkarte wird per Post zugestellt.

The driver card will be sent by post.

Karta kierowcy zostanie wysłana pocztą.

zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern, the district councils and independent towns are responsible for applying for the renewal of a driver card.

The district of Ludwigslust-Parchim handles the affairs of the state capital Schwerin in the areas of vehicle registration and driving licenses .

If your place of residence is in the area of responsibility of both administrations, you can use the vehicle registration and driving license office located there or all citizens' offices with vehicle registration.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim za składanie wniosków o odnowienie karty kierowcy odpowiedzialne są rady okręgowe i burmistrzowie niezależnych miast.

Powiat Ludwigslust-Parchim obsługuje sprawy stolicy kraju związkowego Schwerin w zakresie rejestracji pojazdów i praw jazdy .

Jeśli Twoje miejsce zamieszkania znajduje się w obszarze odpowiedzialności obu administracji, możesz skorzystać ze znajdującego się tam urzędu rejestracji pojazdów i praw jazdy lub wszystkich urzędów obywatelskich zajmujących się rejestracją pojazdów.

In Mecklenburg-Vorpommern sind für die Beantragung der Erneuerung einer Fahrerkarte die Landräte und kreisfreien Städte zuständig.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.   

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Fahrerlaubnisbehörde

Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt Heinrich-Hertz-Ring 2
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Telefon: 03871 722-6231

E-Mail: buergerservice@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr