Europawahl durchführen

Teaser

Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

Volltext

Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, gegebenenfalls nachdem Sie auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis vorgelegt haben, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum,  Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler beziehungsweise Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch,
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Bearbeitungsdauer

entfällt

Fristen

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Rechtsbehelf

entfällt

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.04.2021

Zuständige Stelle

Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

Ansprechpunkt

Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Recht / Statistik / Wahlen

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

geschlossen

 

Dienstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr

 

Mittwoch

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Donnerstag

09.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

09.00 bis 12.00 Uhr

 

Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind individuell mit unseren Mitarbeitern vereinbar.

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19092 Putlitzer Straße 25
19370

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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

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Position: SB Recht
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Herr Jens Zielke
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Frau Sarah Olsowski
Position: SB Recht
Telefon: 03871 722-3013
Raum: 229 (PCH)
Frau Kathrin Bender
Position: SB Recht
Telefon: 03871 722-3015
Raum: 236 (PCH)