- Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung
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Europäischer Feuerwaffenpass für die Mitnahme von Waffen auf Reisen
- innerhalb der Europäischen Union (EU)
- in Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in die Schweiz
- Verlängerung nach 5 Jahre erforderlich, zweimalige Verlängerung möglich
- Voraussetzung: Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte)
- Hinweis an den Antragsteller: Sonstige Bedingungen der Mitgliedstaaten für die Mitnahme einer Waffe sollten vor der Reise überprüft werden
- Zuständig: Waffenbehörde
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
The European firearms pass allows holders of firearms possession cards to temporarily take weapons and ammunition with them when visiting another EU member state or Schengen state. It only allows short-term, cross-border transportation of your weapons for a purpose that is covered by your legal firearms requirements (e.g. hunting trip, participation in a shooting event).
The European firearms pass is not an import document and does not entitle you to transport firearms or ammunition abroad permanently. You will need other permits for this.
Europejska karta broni palnej umożliwia posiadaczom kart broni palnej tymczasowe zabranie ze sobą broni i amunicji podczas wizyty w innym państwie członkowskim UE lub państwie strefy Schengen. Zezwala ona na przewóz broni przez granicę tylko na krótki okres w celu objętym prawnymi wymogami dotyczącymi broni palnej (np. polowanie, udział w zawodach strzeleckich).
Europejska karta broni palnej nie jest dokumentem importowym i nie upoważnia do przewożenia broni palnej lub amunicji za granicę na stałe. W tym celu potrzebne będą inne zezwolenia.
Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Volltext
Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck, der von Ihrem waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).
Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen.
Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als als Sportschütze.
Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Waffenbesitzkarte – WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde verlängern. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
zuständige Stelle
Waffenbehörde
Ansprechpunkt
Waffenbehörde