Erwerb einer Waffe anzeigen

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Zuständig: Waffenbehörde

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Voraussetzungen

  • Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [ggf. mit Voreintrag] oder Jagdschein)
  • Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers

Verfahrensablauf

Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

zuständige Stelle

Weapons authorities

Waffenbehörden

Organy odpowiedzialne za broń

Ansprechpunkt

Waffenbehörden

Organy odpowiedzialne za broń

Weapons authorities

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung


19092 Schwerin, Landeshauptstadt Putlitzer Straße 25
19370 Parchim, Stadt

Telefon: 03871 722-3020 (Herr Wornien (FGL))

E-Mail: sebastian.wornien@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr