Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen
  • Eintragung in die Restauratorenliste
  • Führung des Titels Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern setzt eine Eintragung in die Restauratorenliste voraus
  • Hochschulabschluss als Restaurator oder 7-jährige Tätigkeit in einem Fachgebiet der Restauration, das nicht an einer deutschen Hochschule studiert werden kann.
  • Sitz in Mecklenburg-Vorpommern oder Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern.
  • zuständig: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern führen wollen, ist eine Eintragung in die Restauratorenliste erforderlich. Die Eintragung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.

Volltext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
  • Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
  • Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
  • Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
  3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.

zuständige Stelle

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz

Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt