Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Aufhebung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen- Führung des Titels Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern setzt eine Eintragung in die Restauratorenliste voraus
- Löschung aus der Restauratorenliste beantragen
- Löschung aus der Restauratorenliste (Verlagerung Arbeitsschwerpunkt außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, Umzug in anderes Bundesland)
- zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/ in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste M-V beantragen.
Volltext
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
- Ausgefülltes Antragsformular
Voraussetzungen
- Sie wollen die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
- Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
- Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Verfahrensablauf
- Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
- Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern