- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseur und medizinischer Bademeister
- Die antragstellende Person beantragt Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen zu dürfen
- Die antragstellende Person muss eine 3jährige Ausbildung absolviert haben und die staatliche Prüfung für Masseure oder Bademeister bestanden haben
- Zuständig: Richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseur und medizinischer Bademeister
- Die antragstellende Person beantragt Erlaubnis, um die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen zu dürfen
- Die antragstellende Person muss eine 3-jährige Ausbildung absolviert haben und die staatliche Prüfung für Masseure oder Bademeister bestanden haben
- Zuständig: Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
- Zezwolenie na używanie tytułu zawodowego masażysty i pracownika łaźni leczniczych
- Wnioskodawca ubiega się o zezwolenie na używanie tytułu zawodowego "masażysta i pracownik łaźni leczniczych".
- Wnioskodawca musi ukończyć 3-letni program szkoleniowy i zdać egzamin państwowy dla masażystów lub pracowników łaźni.
- Odpowiedzialny: Państwowy Urząd ds. Zdrowia i Spraw Społecznych (Państwowy Urząd Egzaminacyjny dla Zawodów Opieki Zdrowotnej)
- Permission to use the professional title of masseur and medical bath attendant
- The applicant applies for permission to use the professional title "masseur and medical bath attendant"
- The applicant must have completed 3 years of training and passed the state examination for masseurs or bath attendants
- Responsible: State Office for Health and Social Affairs (State Examination Office for Healthcare Professions)
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „ Masseur und medizinischer Bademeister “ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Volltext
Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten. Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausbildung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.
The profession of masseur and medical spa therapist is regulated in Germany. This means that in order to work as a masseur and medical spa therapist in Germany, you must apply for a state permit. With this permit, you can use the professional title "masseur and medical bath attendant" and work in the profession. The professional permit is issued after passing the state examination or recognition of the foreign professional qualification, if the health and personal aptitude (reliability) and the knowledge of the German language required for training in the profession are present.
Zawód masażysty i terapeuty spa jest w Niemczech regulowany. Oznacza to, że aby pracować jako masażysta i terapeuta spa w Niemczech, należy ubiegać się o licencję państwową. Licencja zawodowa jest wydawana po zdaniu egzaminu państwowego lub uznaniu zagranicznych kwalifikacji zawodowych, jeśli posiada się odpowiednie predyspozycje zdrowotne i osobiste (wiarygodność) oraz znajomość języka niemieckiego wymaganą do szkolenia w zawodzie.
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Nachweis über die Zuverlässigkeit. Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies kann durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate, erfolgen.
- ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
- Da die Einrichtung nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht durch die örtlich zuständige Stelle zur Annahme von Praktikanten ermächtigt sein muss, ist bitte den Antragspunkten eine Kopie des Ermächtigungsbescheides (liegt der Einrichtung vor) beizufügen. Alternativ kann die zuständige Stelle sowie Aktenzeichen und Datum des genannten Bescheides auf dem Praktikumsnachweis (bitte oben angeführtes Formular verwenden) vermerkt werden.
- Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
- nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
- über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Licencja jest przyznawana, jeśli
- ukończył kształcenie zawodowe lub wyższe określone w niniejszej ustawie i zdał państwowy egzamin końcowy
- nie jest winny zachowania, które czyni go niewiarygodnym do wykonywania zawodu
- nie jest niezdolny pod względem zdrowotnym do wykonywania zawodu
- posiadać znajomość języka niemieckiego niezbędną do wykonywania zawodu
The permit is issued if you
- have completed the vocational or higher education training prescribed by this Act and have passed the state final examination
- have not been guilty of any conduct that makes you unreliable to practice the profession
- are not unfit in terms of health to practise the profession
- have the German language skills required to practise the profession
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage.
Widerspruch
Contradiction
Sprzeczność
zuständige Stelle
State Office for Health and Social Affairs (State Examination Office for Healthcare Professions)
Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)
Państwowe Biuro ds. Zdrowia i Spraw Społecznych (Państwowe Biuro Egzaminacyjne dla Zawodów Opieki Zdrowotnej)