Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für KrankenversicherteKrankenversicherungen gewähren ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation:
- nach Ermessen
- auf ärztliche Anordnung
Darunter fallen beispielsweise:
- PatientenSchulung/Training
- Rehabilitationssport
- Funktionstraining
- Sozialmedizinische Nachsorge für chronisch kranke Kinder und Jugendliche
Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Volltext
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
- Patientenschulungen für chronisch Kranke,
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
- Antrag auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
- Verordnung beziehungsweise Stellungnahme des behandelnden Arztes
Voraussetzungen
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
- muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
- E s muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
Verfahrensablauf
In der Regel:
- Verordnung durch Arzt
- Beantragung bei Krankenkasse
- Entscheidung der Krankenkasse
- Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.