Entsorgungsnachweis bestätigen lassen

  • Entsorgungsnachweis Bestätigung
  • Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren
  • muss von Erzeugern, Sammlern und Beförderern sowie Entsorgern gefährlicher Abfälle durchgeführt werden
  • im Grundverfahren wird ein Entsorgungsnachweis mit der behördlichen Bestätigung genehmigt
  • In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Zuständigkeit bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt
  • W Meklemburgii-Pomorzu Przednim odpowiedzialność spoczywa na krajowych urzędach ds. rolnictwa i środowiska
  • In Mecklenburg-Western Pomerania, responsibility lies with the State Offices for Agriculture and the Environment

Sie unterliegen der Nachweispflicht für gefährliche Abfälle und müssen sich einen Entsorgungsnachweis genehmigen lassen? Dann benötigen Sie unter gewissen Voraussetzungen einen behördlich bestätigten Entsorgungsnachweis.

Volltext

Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen, unterliegt einem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger gefährlicher Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen.

Sofern der Entsorger nicht für das privilegierte Verfahren zugelassen ist und kein Sammelnachweis eines Beförderers nutzbar ist, weil mehr als 20 t des Abfalls in dem Jahr an der Anfallstelle entstehen, wird ein behördlich bestätigter Entsorgungsnachweis benötigt.

  • vorgeschriebene Formulare der Nachweisverordnung
  • inklusive geeigneter Deklarationsanalyse

Voraussetzungen

  • Zugang zum elektronischen Nachweisverfahren durch ein Postfach direkt bei der ZKS bzw. über einen Provider
  • Für die notwendige elektronische Signatur der Nachweisdokumente ist eine elektronische Signaturkarte notwendig. Diese Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich.

Für die elektronische Nachweisführung müssen Sie sich bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) registrieren. Nutzen Sie ein kommerziell angebotenes Softwareprodukt für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV), führt in der Regel der jeweilige Anbieter die Registrierung durch.

Należy zarejestrować się w Centralnym Centrum Koordynacji Odpadów (ZKS-Abfall) w celu przeprowadzenia procedury elektronicznej ewidencji odpadów. Jeśli korzystasz z dostępnego na rynku oprogramowania do elektronicznej ewidencji odpadów (eANV), odpowiedni dostawca zazwyczaj przeprowadzi rejestrację.

You must register with the Central Waste Coordination Office (ZKS-Abfall) for the electronic records procedure. If you use a commercially available software product for the electronic waste records procedure (eANV), the respective provider will usually carry out the registration.

Verfahrensablauf

  • Erstellung der Verantwortlichen Erklärung (DEN, VE, DA) durch den Erzeuger
  • Ergänzung der Nachweiserklärung mit der Annahmeerklärung (AE) des Entsorgers
  • Einreichung des elektronischen Nachweises bei der Entsorgerbehörde
  • Eingangsbestätigung mit Nachforderung der Entsorgerbehörde bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen oder Behördenbestätigung der Entsorgerbehörde bei vollständigen und korrekten Unterlagen
  • Führen von Begleitscheinen für jeden Transport

Formulare

  • Formularbezeichnung: DEN, VE, DA, AE, BB
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Nur elektronisch über das elektronische Nachweisverfahren möglich
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

weiterführende Informationen

Na kolejnych stronach znajdują się informacje dotyczące wielu podstawowych kwestii związanych z procedurą weryfikacji:

Zu vielen grundsätzlichen Fragen des Nachweisverfahrens finden Sie Informationen auf folgenden Seiten:

You will find information on many fundamental questions relating to the verification procedure on the following pages:

zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Lokalny Urząd Krajowy ds. Rolnictwa i Środowiska odpowiedzialny za siedzibę firmy (StALU)

Local State Office for Agriculture and the Environment responsible for the company headquarters (StALU)

Ansprechpunkt

Lokalny Urząd Krajowy ds. Rolnictwa i Środowiska odpowiedzialny za siedzibę firmy (StALU)

Local State Office for Agriculture and the Environment responsible for the company headquarters (StALU)

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abteilung Abt. 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Webseite: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Ansprechpartner:

Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung