Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren

Volltext

Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises aus.

Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.03.2015

Ansprechpunkt

Servicenummer neuer Personalausweis

Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk

Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr

Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 - 13.00 Uhr

 

Dienstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Mittwoch

08.00 - 13.00 Uhr

 

Donnerstag

08.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

 

Freitag

08.00 - 13.00 Uhr

Ansprechpartner:

Herr Rene Dähn
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt; Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Fax: 03883 623-211
Telefon: 03883 623-103
Raum: 106