Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Abholung anmelden

  • Elektro-Altgeräte Abholung Anmeldung
  • Elektro-Altgeräte dürfen grundsätzlich nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden
    • Entsorgung von großen Elektro-Altgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen
    • Entsorgung von kleinen Elektro-Altgeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe)
  • Entsorgung erfolgt in der Regel kostenlos im Rahmen der Produktverantwortung
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn zum Beispiel Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger holen Ihre großen Elektro-Altgeräte als Sperrmüll ab. Kleinere Elektro-Altgeräte können Sie auch an den Sammelstellen abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
  • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
  • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

In Mecklenburg-Vorpommern, the public waste management authorities are the districts and independent towns.

W Meklemburgii-Pomorzu Przednim organami publicznymi odpowiedzialnymi za gospodarkę odpadami są powiaty i niezależne miasta.

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Telefon: 03871 722-7000
Telefax: 03871 72277-7000

E-Mail: alp@kreis-lup.de
Webseite: Homepage

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr