Einwohnerfragestunde durchführen

  • Einwohnerfragestunde Durchführung
  • Einwohner ab 14 Jahre alt sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, können zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden und Kreise erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Gremiensitzung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Volltext

In öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung oder des Kreistages findet grundsätzlich eine Fragestunde statt, in der Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben, die Möglichkeit eingeräumt wird, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Handlungsgrundlage(n)

Hauptsatzungen der Gemeinde oder des Kreistages

Voraussetzungen

  • Einwohner in der Gemeinde
  • Vollendung des 14. Lebensjahrs
  • natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde oder dem Landkreis Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben

Verfahrensablauf

Die Fragen, Vorschläge oder Anregungen werden vor der Sitzung der Gemeindevertretung oder des Kreistages eingereicht oder während der Fragestunde zu Beginn der Sitzung gestellt. Fragen werden, sofern möglich, beantwortet.

zuständige Stelle

Gemeinde oder Landkreis, dessen Einwohner der Fragesteller ist oder in der oder dem der Fragesteller ein Grundstück besitzt oder nutzt oder ein Gewerbe betreibt.

Ansprechpunkt

Gemeindevertretung oder Kreistag