Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

  • Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.
  • Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen
  • Industrie- und Handelskammern führen gleichzeitig das Vermittlerregister

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.

Volltext

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg