Einschulungsuntersuchung durchführen

Volltext

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Rechtsgrundlage(n)

Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes
Verordnung über die nähere Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
3. Gesetz zur Änderung des ÖGDG M-V
Schulgesundheitspflege-Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsvorschriften finden Sie unter www.landesrecht-mv.de in der jeweils aktuellen Fassung.

Erforderliche Unterlagen

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Zuständige Stelle

Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst)

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

FG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5311 (Frau Schwartz (FGL))

E-Mail: vera.schwartz@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Dipl.-Med. Ute Bluhm
Position: Kinder- und Jugendärztin
Telefon: 03871 722-5310
Raum: 615 (PCH)
Frau Simone Rohde
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5318
Raum: 614 (PCH)
Frau Ivonne Turban
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5316
Raum: 612 (PCH)
Frau Aylin Kniggendorf
Position: Angestellte im medizinisch-technischen Dienst
Telefon: 03871 722-5312
Raum: 622 (PCH)
Frau Petra Oettle
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5317
Raum: 614 (PCH)
Herr Dr. Gerhard Possekel
Position: Arzt
Telefon: 03871 722-5313
Raum: C 140 (LWL)
Frau Dr. Mascha Pohlmann
Position: Ärztin
Telefon: 03871 722-5314
Raum: C140 (LWL)
Frau Sandra Schiebe
Position: Angestellte im medizinisch-technische Dienst
Telefon: 03871 722-5315
Raum: C126 (LWL)
Frau Diana Timmermans
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5382
Raum: C 126 (LWL)
Frau Christin Schäfer
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5383
Raum: C126 (LWL)