Eichung für Taxen und Mietwagen beantragen

  • Die antragstellende Person beantragt Eichung von Taxen (Taxameter) und Mietwagen (Wegstreckenzähler).
  • Bei erfolgreicher eichtechnischer Prüfung wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung zum Ausdruck gebracht.
  • Die zuständige Eichbehörde überprüft jährlich bei allen Taxen die korrekte Funktionsweise des Taxameters.
  • Die Wegstreckenzähler in Mietwagen werden im zweijährigen Rhythmus überprüft.

Wenn Sie das Taxameter Ihres Taxis oder den Wegstreckenzähler in Ihrem Mietwagen eichen lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Eichantrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Volltext

Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft die zuständige Eichbehörde jährlich bei allen Taxen die korrekte Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzähler in Mietwagen werden im zweijährigen Rhythmus überprüft. Dies ist durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben.

Außerdem ist eine Eichung eines Taxameters, Fahrpreisanzeigers oder Wegstreckenzählers stets erforderlich nach:

  • erneuter Programmierung oder Wegimpulsanpassung eines eingebauten Gerätes oder
  • Reparatur / Instandsetzung eines eingebauten, bereits konformitätsbewerteten beziehungsweise geeichten Messgerätes oder
  • Austausch eines Messgerätes in Bestandstaxen beziehungsweise Mietwagen ohne Änderung der Fahrzeugnutzung (Taxi bleibt Taxi beziehungsweise Mietwagen bleibt Mietwagen).

Die Eichung erfolgt auf dem Rollenprüfstand oder auf der Messstrecke und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen. Sie müssen die Eichung beim zuständigen Eichamt beantragen. Zur Verlängerung der Eichfrist müssen Sie die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen und das Ihrerseits Erforderliche getan haben, hier das Fahrzeug zu den bekannten Öffnungszeiten beim Eichamt vorgestellt haben.

Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Der Fahrer oder die Fahrerin muss in der Lage sein, bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrer oder Fahrerin durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.

Bei der Eichung beziehungsweise Konformitätsbewertung und Verwendung von Taxametern und Wegstreckenzählern ist es erforderlich, dass das Fahrzeug mit der zulässigen Bereifung ausgerüstet ist. Früher wurden die erlaubten Reifengrößen im Fahrzeugschein und im Fahrzeugbrief eingetragen. Diese wurden durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ersetzt.

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Nachweis der Reifengröße)

Voraussetzungen

Geeicht werden können nur Taxen und Mietwagen, wenn sie den wesentlichen Anforderungen der Mess- und Eichverordnung entsprechen.

Verfahrensablauf

Als Verwender oder Verwenderin von Taxametern oder Wegstreckenzählern müssen Sie die Eichung Ihres Taxis oder Mietwagen schriftlich oder online beantragen. Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Eichamt.

Sie sind als Verwender oder Verwenderin eines Messgeräts verpflichtet, das Taxi oder den Mietwagen von einem geeigneten Fahrer oder einer geeigneten Fahrerin zur Eichung vorstellen zu lassen. Die Fahrerin oder der Fahrer muss in der Lage sein, bei der Prüfung auf dem Rollenprüfstand das Einfahren in den Prüfstand, das Absenken sowie das Lenken des Taxis oder des Mietwagens während der gesamten Dauer der Eichung als Fahrerin oder Fahrer durchzuführen. Die Methode der messtechnischen Prüfung wird vom zuständigen Eichamt bestimmt.

Hält das Taxi oder der Mietwagen bei der eichtechnischen Prüfung die Anforderungen ein, wird durch eine amtliche Kennzeichnung für eine weitere Eichfrist die Zulässigkeit der Verwendung im geschäftlichen Verkehr zum Ausdruck gebracht.

Sie erhalten nach erfolgreicher  eichtechnischer Prüfung:

  • Eichmarke, die auf das Messgerät geklebt wird
  • Eichschein.

After successful verification verification:

  • Calibration mark, which is affixed to the measuring device
  • calibration certificate.

Po pomyślnej weryfikacja weryfikacja:

  • znak kalibracji, który jest umieszczany na urządzeniu pomiarowym
  • certyfikat kalibracji.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihr geeichtes Taxi oder Ihren geeichten Mietwagen mit einer für das Fahrzeug nicht zugelassenen Bereifung verwenden, ist dies nicht bestimmungsgemäß, da die Richtigkeit der Messung nicht gewährleistet ist. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Stelle

Verification Directorate North

Rostock Office
Am Güterbahnhof 23
18055 Rostock

Telephone: 0381 49 30 39 10
Fax: 0381 49 30 39 29
E-Mail: rostock@ed-nord.de

Dyrekcja Weryfikacyjna Północ

Biuro Rostock
Am Güterbahnhof 23
18055 Rostock

Telefon: 0381 49 30 39 10
Faks: 0381 49 30 39 29
E-Mail: rostock@ed-nord.de

Eichdirektion Nord

Dienststelle Rostock
Am Güterbahnhof 23
18055 Rostock

Telefon: 0381 49 30 39 10
Telefax: 0381 49 30 39 29
E-Mail:  rostock@ed-nord.de