Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Leistungsbezeichnung II (Leistungsname)

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
  • Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland.
  • Zuständig ist das Standesamt 1 in Berlin.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.

Volltext

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

Handlungsgrundlage(n)

  • § 13 PStG
  • § 39 PStG
  • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • Der Personenstand
    • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • Die Staatsangehörigkeit
    • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

zuständige Stelle

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Ansprechpunkt

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Eheschließung / Sterbefälle

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Telefon: 03883 623-0
Telefax: 03883 721-087

E-Mail: info@hagenow.de
Webseite: www.hagenow.de

Öffnungszeiten:

Das Standesamt Hagenow ist für die Stadt Hagenow und die Gemeinden des Amtes Hagenow-Land zuständig.

Damit Ihre Anliegen ungestört und ohne Verzögerungen bearbeitet werden können, ist die Vereinbarung eines Vorsprachetermins erforderlich. 

Termine können telefonisch unter +49 3883 623 121 (Eheschließungen), +49 3883 623 122 (Geburten), +4903883 623 123 (Sterbefälle und Urkundenservice) und +49 3883 623 125 (Urkundenservice und Kirchenaustritte) oder per E-Mail unter standesamt@hagenow.de , geburten@hagenow.de und urkundenstelle@hagenow.de vereinbart werden.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.