Durchführung von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten

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Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten.

Volltext

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte beraten und betreuen Kinder und Jugendliche in Fragen der Gesunderhaltung der Zähne und des Mund- und Kieferbereiches; sie beraten insoweit auch die Personensorgeberechtigten. Sie führen hierzu in Schulen, Kindertageseinrichtungen und ihnen gesetzlich gleichgestellten Betreuungsangeboten vorbeugende Untersuchungen durch mit dem Ziel, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen und auf eine Behandlung hinzuwirken. Sie wirken insoweit an Maßnahmen der Gruppenprophylaxe nach § 21 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches mit.

Zahnärztliche Untersuchungen durch das Gesundheitsamt

  • Zahnärztliche Untersuchungen und Befundungen werden bei allen Kindern und Jugendlichen vom 2. Lebensjahr bis zum Schulabschluss durchgeführt.
  • Beratung in Bezug auf kieferorthopädische Fehlstellungen
  • Gesundheitsberichterstattung

Intensiv- und Gruppenprophylaxe

  • Gruppenprophylaxe bei Kindern der Altersgruppe 2 - 12 Jahre; für Kinder in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder geistige Entwicklung gibt es keine Altersbegrenzung
  • Zahn- und Mundhygiene
  • Einüben der richtigen Zahnputztechnik
  • Ernährungslenkung aus zahnärztlicher Sicht
  • Kariesprävention-Fluoridierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko
  • Motivation zum Zahnarztbesuch

Zahnärztliche Gutachten

Erstellung von Gutachten im Rahmen des Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Erforderliche Unterlagen

  • Zahnärztlicher Kinderpass

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V

Fachlich freigegeben am

07.01.2015

Zuständige Stelle

das jeweilige Gesundheitsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

FG Zahnärztlicher Dienst

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt
19370

Telefon: 03871 722-5322 (Frau Dr. Müller-Köppen (FGL))

E-Mail: olivia.mueller-koeppen@kreis-lup.de

Öffnungszeiten:

Montag 8 bis 13 Uhr

Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr

Freitag 8 bis 13 Uhr

Ansprechpartner:

Frau Brit Lazarus
Position: Zahnärztin
Telefon: 03871 722-5320
Raum: 611 (PCH)
Frau Andrea Menz
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5384
Raum: 611 (PCH)
Frau Gabriele Badel-Stiehler
Position: Prophylaxeassistentin
Telefon: 03871 722-5325
Raum: 610 (PCH)
Frau Mandy Kloidt
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5327
Raum: C 131 (LWL)
Frau Manuela Sternberg
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5324
Raum: C 131 (LWL)
Frau Janet Koberstein
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5323
Raum: C131 (LWL)
Frau Doreen Köster
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 03871 722-5326
Raum: 617 (PCH)
Frau Dr. Olivia Müller-Köppen
Position: Assistentin
Telefon: 03871 722-5322
Raum: C128 (LWL)